|
Das Zertifizierungsverfahren der HS Niederrhein

Das Konzept zur Bewertung und Zertifizierung von Ganztags-einrichtungen für Kinder und Jugendliche wurde bereits 2005 in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW entwickelt. Seit 2007 führt die AGS bundesweit die Zertifizierungen aus.
Ablauf der Bewertung und Zertifizierung
- Bewertungsbereiche und Anforderungen
- Vertragsabschluss
- Zusendung von Checklisten und Prüfformularen
- Bearbeitung durch den Kunden
- Auswertung
- Zertifikatausstellung
- Audit
1. Bewertungsbereiche und Anforderungen
Der Ansatz der Zertifizierung und die grundsätzliche Abwicklung werden im Konzept detailliert dargestellt. In den Standards sind die inhaltlichen Anforderungen bei einer Zertifizierung
aufgeführt. Einen schnellen Überblick gibt zudem unser Projektflyer.
Konzept - Gegenstand der Bewertung
Die Bewertung bezieht sich auf verschiedene Bereiche der Verpflegung. Im Wesentlichen können folgende Bereiche überprüft werden:
- Herstellung der Speisen und ggf. Transport („Produktion“)
- Handling der Speisen in der Schule oder Kita („Ausgabe“)
- Pausenverpflegung und Kiosk
Kernstück der Bewertung sind digitale Checklisten mit Fragen, welche der Antragsteller in eigener Verantwortung beantwortet. Die verantwortlichen Personen müssen Fachkompetenz besitzen und mit den betriebsspezifischen Verhältnissen vertraut sein.

Die Fragen der Checklisten sind verschieden gewichtet. Das abgefragte Spektrum reicht von wünschenswerten Anforderungen bis hin zu Anforderungen, die zum Bestehen zwingend erfüllt werden müssen. Ohne ein Hygienekonzept beispielsweise kann kein Betrieb die Prüfung bestehen.
Um die Antwortehrlichkeit zu gewährleisten müssen u.a. Belegen für bestimmte Anforderungen erbracht werden. So müssen zum Beispiel Speisepläne und eine Übersicht des Hygienekonzeptes eingeschickt werden. Zudem werden die gemachten Angaben und die Verhältnisse vor Ort in jedem Betrieb in einem Audit geprüft.
Unser vollständiges Konzept mit allen Angeboten, den allgemeinen Bewertungskriterien und den Preisen finden Sie hier.
Standards - als Orientierungshilfe
Inhaltlich überprüfen wir nicht nur die Vollwertigkeit der Verpflegung, sondern auch die Hygiene, ökologisches Verhalten sowie Aspekte der Kommunikation und des Service. Das Zertifizierungskonzept weißt dadurch einen sehr ganzheitlichen Ansatz auf.
Damit sich Interessenten eine Vorstellung über unsere Anforderungen im jeweiligen Bereich machen können, haben wir Standards entwickelt. In diesen können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Vorgaben, Anforderungen und Leitlinien Sie erfüllen müssen, um die Zertifizierung zu bestehen. Die dort beschriebenen Aspekte werden bei einer Bewertung in Fragen aufbereitet und in Form der Checkliste abgefragt.
Die vollständigen Standards finden Sie hier.
Wenn Ihnen dies nicht reicht, können Sie Ihren Betrieb im sogenannten „Auskunftsverfahren“ probehalber prüfen lassen und gegen eine geringe Gebühr erfahren, ob die Zertifizierung voraussichtlich bestanden werden kann.
2. Vertragsabschluss
Möchten Sie sich bewerben, so laden Sie bitte hier den Vertrag für das Zertifizierungsverfahren herunter. Drucken Sie diesen in dreifacher Form aus und senden die unterschrieben Verträge per Post an die AGS.
Hochschule Niederrhein FB Oecotrophologie AG-Schulverpflegung Rheydter Str. 277 41065 Mönchengladbach
3. Zusendung von Checklisten und Prüfformularen
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss bekommen Sie von der AGS die für ihren Bereich zutreffende Checkliste als Excel-Datei sowie alle weiteren Unterlagen per E-Mail zugesandt.

4. Bearbeitung durch den Kunden
Sie füllen diese Checkliste aus, indem Sie die gestellten Fragen mit „ja“, „nein“ oder „entfällt“ beantworten. Die ausgefüllte Checkliste wird auf einem Datenträger (z.B. CD-Rom) gespeichert und der AGS per Post zugesandt. Wird eine Zertifizierung angestrebt, müssen zudem bei bestimmten Fragen Belege (z.B. Speisepläne) als Kopie eingereicht werden.
5. Auswertung
Die AGS prüft die eingereichten Unterlagen und wertet die Checkliste aus. Sollten dabei Unklarheiten auftreten, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Das Ergebnis wird Ihnen in Form einer tabellarischen Auswertungsübersicht auf schriftlichem Wege mitgeteilt.
6. Zertifikatausstellung
Handelt es sich um eine Bewerbung für ein Zertifikat und wurde die Überprüfung bestanden, erhalten Sie zusätzlich das entsprechende Zertifikat. Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren.
Alle zertifizierten Betriebe werden zudem auf unserer Positivliste veröffentlicht. So können sich Ganztagseinrichtungen bei der Auswahl entsprechender Anbieter an unseren Ergebnissen orientieren.
7. Audit
Bei einer Zertifikatsvergabe erfolgt innerhalb des ersten Jahres ein externes Audit. Das Audit wird von unseren geschulten Mitarbeitern durchgeführt. Gegenstand des Audits sind in erster Linie die Überprüfung der Checklisten durch Einsichtnahme in die Unterlagen, eine Begehung des Betriebes, Temperaturkontrollen und eine Verkostung der Speisen.
In den beiden folge Jahren muss von Ihnen interne Audits durchgeführt werden, über welche jeweils ein Bericht verfasst wird. Die Berichte werden der AGS zugesandt. Eine Vorlage für diese Kontrollberichte wird von der AGS zu Verfügung gestellt.

|